Konditionen für ein Konzert im Zinsholz

Organisatorisches:

Der Veranstalter (Band) sorgt für ausreichend Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Veranstaltungstag (Plakate / Flyer / Online etc.)  und stellt dem Zentrum Zinsholz (ZZ) genügend Werbematerial zur Verfügung. Auf dem Werbematerial müssen die Logos des Trägers (Kinder- und Jugendförderung Ostfildern und Kreisjugendring Esslingen e.V.) sowie das Logo des Zentrum Zinsholz platziert sein. Die Werbematerialien dürfen weder gewalt-,  drogen-, noch alkoholverherrlichende Inhalte haben. Die Werbematerialen sowie ein kurzer Pressetext zur Veranstaltung mit Bandfoto (Urheberrecht der Fotografie muss angegeben sein) müssen mindestens einen Monat vor Konzerttermin an booking@kiju-ostfildern.de gemailt werden.

ZZ bewirbt die Veranstaltung auf der eigenen Homepage, auf der Facebookseite, über die Stadtrundschau und plakatiert und verteilt Flyer im Raum Ostfildern.

Der Veranstalter sorgt mit genügend Personal für den reibungslosen Ablauf des Konzerts.

Das betrifft u.a. auch  Personal für die Eintrittskasse und den Getränkeverkauf.

Das Wechselgeld für den Getränkeverkauf, sowie die Getränke werden von ZZ zur Verfügung gestellt.

Finanzielles:

Die Band erhält die vollständigen Einnahmen aus der Abendkasse, sowie 50 % des Gewinns aus dem Getränkeverkauf.

Zu zahlenden Beträge:

Honorar:             100,00  € für den Mischer werden am Veranstaltungstag bar vom Veranstalter an den Mischer des ZZ bezahlt.

Kaution:              200,00 € werden bei der Schlüsselübergabe vom Veranstalter bar an das ZZ-Personal bezahlt.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt am nächsten Werktag bei der Schlüsselrückgabe, sofern die Räume sauber verlassen wurden und nichts zu Schaden kam.

Die Gemagebühr wird vom Veranstalter übernommen, der Nachweis für die Gemameldung wird per Mail spätestens eine Woche nach Konzerttermin an booking@kiju-ostfildern.de geschickt.

Die Terminreservierung für das Konzert per Mail ist für beide Seiten bindend. Die Reservierung kann 4 Wochen vor Termin kostenfrei abgesagt werden, bei kurzfristigerer Absage ist eine Ausfallgebühr von 200,- € an ZZ zu entrichten.

Benachteiligte Jugendliche mit dem „Zentrum Zinsholz-Clubausweis“ erhalten im Zentrum Zinsholz bei allen Veranstaltungen freien Eintritt. Auf Wunsch des Veranstalters erstattet ZZ dem Veranstalter den fehlenden Eintrittsbetrag. Hierfür bitte die Namen der Clubausweis-Besitzer als Nachweis notieren.

Catering:

Der Veranstalter sorgt für Getränke und Essen der beteiligten Bands und gewährleistet, dass keine Bandgetränke an Besucher ausgegeben werden.

Sonstiges:

Entfällt der Auftritt durch Verschulden der Künstler (z.B. Krankheit), so ist dies dem ZZ unverzüglich mitzuteilen.

Der Veranstalter übernimmt die Haftung für die Sicherheit der Künstler und des Equipments am Veranstaltungsort.

Der Veranstalter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass weder er noch Dritte die Darbietung des Künstlers ohne dessen ausdrückliche Genehmigung audiovisuell aufzunehmen, oder aufnehmen zu lassen.

Die Räume sowie die Außenanlage des Zentrum Zinsholz sind vom Veranstalter zu reinigen.  Reinigungsmittel stellt das Zentrum Zinsholz im Lager bereit.

Eventuell entstandene Schäden sind umgehend per Mail an booking@kiju-ostfildern.de mitzuteilen.